Niedersachsen ist ein Pferdeland
Entsprechend liberal ist auch die Gesetzgebung über das Reiten in Wald und Forst. Reiterferien in der Lüneburger Heide, das bedeutet vor allem: Landschaft und Natur satt.
§ 26 Reiten
(1) 1Das Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen (§ 25 Abs. 2 Satz 2) gestattet. 2Die Gestattung erstreckt sich nicht auf Fahrwege, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind.
(2) Um die Feststellung der Identität von Reiterinnen und Reitern zu erleichtern, kann die Waldbehörde durch Verordnung bestimmen, dass Personen in der freien Landschaft außerhalb eingefriedeter Grundflächen nur reiten dürfen, wenn die Pferde ein amtliches Kennzeichen tragen.
|
|
|
Das Reiten ist also auf ausgewiesenen Reitwegen sowie auf Fahrwegen erlaubt, zu denen ja auch die zweispurigen Feld- und Waldwege gehören. Niedersachsen pflegt sein Image, ein Pferdezuchtland zu sein und ist im Hinblick auf die Reiterei traditionell grosszügiger als andere Bundesländer.
Speziell im Schnuckendorf Neuenkirchen gibt es fast keine Reitverbote aber dafür endlose Heidesandwege. Eine Kennzeichnung der Pferde wird ebensowenig verlangt wie die viel diskutierte Pferdesteuer. Wo immer es notwendig war um die Interessen von Spaziergängern, Radfahrern und Reitern bzw. Kutschfahrern gemeinsam zu berücksichtigen wurden zusätzliche Reitwege oder Fahrradwege angelegt.



